Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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24.07.2025
Entscheidungen im Verfahren
22.01.2025
Entscheidungen im Verfahren
08.08.2024
Entscheidungen im Verfahren
04.05.2023
Eröffnungen
28.04.2023
Eröffnungen
18.04.2017 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
29.01.2016 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 29.07.2014 bis zum 31.12.2014
04.09.2014
Neueintragungen